Die Umsetzung des Bebauungsplans „Alter Elbhafen“ ist mit den Festsetzungen nicht mehr gewährleistet. Im Rahmen einer stetigen und dynamischen Entwicklung haben sich andere Anforderungen – insbesondere zur Erschließung des Sondergebietes für Handel und Dienstleistung ergeben.
Als planerisches Ziel ist die Sicherung der öffentlichen Erschließung und die funktionale Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs „Elbe-Park“ im Rahmen des Leitbilds „Einzelhandel 2020“ und des Zentrenkonzeptes der Lutherstadt Wittenberg anzustreben. In diesem Rahmen sind zukünftige Nutzungspotenziale und die Auswirkungen der verkehrlichen Anbindung der Baugebiete an die B 187 zu prüfen.
Die stetige und dynamische Entwicklung, einhergehend mit der Vergrößerung der Zahl der Eigentümer durch Teilungen und Verkäufe von Grundstücken lässt die bisher vorgesehene Erschließung über die Nutzung privater Flächen nicht mehr zu. Die gesicherte Erschließung kann zukünftig nur durch die Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen innerhalb der Baugebiete gewährleistet werden.
Von besonderer Wichtigkeit sind die Auswirkungen des Verkehrs des Sondergebietes sowie der östlich und westlich angrenzenden Baugebiete, in Abhängigkeit von deren zukünftigen Nutzungspotenzialen, auf den Anschluss an die B 187.
Dazu wurden durch die Lutherstadt Wittenberg zwei Untersuchungen beauftragt:
- Verkehrstechnische Untersuchung für den Bereich zwischen Rheinstraße und Neun Linden
- Verträglichkeitsuntersuchung zur Einschätzung bestimmter Nutzungsinhalte im östlich an das Sondergebiet angrenzenden Bereich.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind im Rahmen der Aufstellung des „Bebauungsplan W 4a Alter Elbhafen“ zu berücksichtigen.