Mit der Gebietsreform 2003 entstand die Gemeinde Heidesee aus ihren 11 Ortsteilen. Für die Flächengemeinde mit ca. 136 km² und den völlig unterschiedlichen Ortsteilen soll ein Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) erstellt werden.

Die Erstellung des GEK wird im Rahmen der Zuwendung des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung gefördert und soll sich auf die Arbeitshilfe zur Erstellung und Fortschreibung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (INSEK) im Land Brandenburg stützen.

Die Gemeinde Heidesee möchte mit der Erarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzeptes eine kommunale Richtschnur für die Zukunft der Gemeinde festlegen. Hierbei sollen durch den interkommunalen Ansatz alle 11 Ortsteile der Gemeinde einbezogen werden. Der Prozess soll bis zum Juli 2023 abgeschlossen sein.

Ziel ist es eine strategische Planungsgrundlage für die langfristige kommunale Entwicklung zu erstellen, welche Basis aller Entscheidungen der Kommunalpolitik, der Gemeindevertretung und der Verwaltung ist. Ein Baustein des Konzeptes wird auch ein Leitbild für die Zukunft sein.

Eine umfangreiche Datenzusammenstellung mit Stärken- und Schwächenanalyse ist Ausgangspunkt für die künftigen Ziele der Gemeinde. Im Entwicklungsprozess zwischen Dezember 2021 und Juni 2023 werden auch Bürger, Verwaltung und Politik zum Mitmachen angeregt. Auf dieser Seite werden Sie regelmäßig über den Fortgang informiert. Hier finden Sie Termine der Bürgerbeteiligung und auch deren Ergebnisse.


Das Amt Schlieben ist ein 1992 aus mehreren Gemeinden gebildetes Amt mit insgesamt 17 Ortsteilen. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept soll eine kommunale Richt-schnur für die Zukunft des Amtes und die zugehörigen Gemeinden bis zum Zielhorizont 2040 festlegen.

Das bewährte Planungsinstrument des Integrierten Entwicklungskonzeptes soll künftig die grundlegenden Entwicklungslinien abstecken. Es soll als offizielles Dokument Grundlage geordneter Entwicklung werden, in deren Rahmen dann Einzelentscheidungen zu öffentlichen Maßnahmen oder privaten Investitionen mit größtmöglicher Sicherheit getroffen werden können. Es soll künftig also die Rahmen-setzung für die kommunale (Investitions)Planung, Entscheidungsgrundlage für Anfragen und Investitionen von außen sein und damit Kontinuität und Planungssicherheit für Verwaltung und Politik geben.

Wesentliche Aussagen des Entwicklungskonzeptes werden mit Bezug auf übergeordnete Planungen (LEP HR, Regionalplan, LAG Elbe-Elster etc.) und bereits vorhandene Planungskonzepte (IEK MB Herzberg, Klimaschutzkonzept des Amtes Schlieben) u.a. folgende Themenfelder betreffen:

  • Bevölkerungsentwicklung und -prognose
  • Wohnen, Ansiedlungsmöglichkeiten, Leerstand
  • Tourismus- und Gewerbeentwicklung, Landwirtschaft
  • Daseinsvorsorge und soziale Infra-struktur (Kitas, Schule, Dorfgemeinschaftshäuser)
  • Gefahrenabwehr (Feuerwehr)
  • Mobilität und Verkehrsentwicklung (Radwege, ÖPNV, Straßenausbau, Barrierefreiheit)
  • Steuerung erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Windenergie, Biogas)

Ein besonderes Augenmerk bei der Entwicklung des Konzeptes ist auf die Stadt Schlieben gelenkt werden. Diese soll langfristig als „Anker im Raum“ mit verschiedenen Angeboten der Daseinsvorsorge gesichert und weiterentwickelt werden. Die Stadt Schlieben ist einer der ältesten Orte im Landkreis mit historischer Bausubstanz. Die Stadt ist für die umliegenden Dörfer Arbeits- und Versorgungsort.


Die Bundesregierung hat sich in 2022 zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent und bis 2035 auf 100 Prozent zu erhöhen. Klimaneutralität soll bis spätestens 2045 erreicht werden. Der Ausbau hat inzwischen eine doppelte Dringlichkeit: Es bleibt nicht mehr viel Zeit, um die Klimakrise wirksam einzudämmen. Zudem ist es angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine notwendig, Deutschland aus dem Klammergriff der russischen Energieimporte zu befreien. Entscheidender Schlüssel dafür ist der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien.

Die Kommunen werden dementsprechend gefordert, geeignete Freiflächen zur Verfügung zu stellen.

Die Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erfordert demnach eine Betrachtung von Standortalternativen innerhalb des gesamten Gebietes der Stadt Trebbin. Das Fachkonzept Solar setzt die Vorgaben der Bundes-, Landes- und Regionalplanung auf der kommunalen Ebene um. Es verfolgt das Ziel, die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf städtebaulich verträglichen Standorten zu konzentrieren, um dadurch eine gesteuerte sowie geordnete Entwicklung zu erreichen. Ziel ist, der Stadt Trebbin eine Handlungsgrundlage zur kommunalen Steuerung von Freiflächenphotovoltaikanlagen an die Hand zu geben. Das Fachkonzept „Solar“ definiert Flächen, die zur Gewinnung von Solarenergie geeignet sind. Folgend werden Kriterien zur Bewertung der Flächenentwicklung in einem Katalog (Handlungsempfehlung) erstellt.


Das in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts errichtete Gebäude wurde zu pädagogischen Zwecken erbaut.

Bauliche Probleme wie fehlende Barrierefreiheit, kein Brandschutz, fehlender zweiter Fluchtweg, oder unzureichende Hygiene führten bereits in 2011 zur Aufnahme der Maßnahme in das Entwicklungskonzept der AG „Niederer Fläming“ (Zusammenarbeit der Stadt Jüterbog mit dem Amt Dahme Mark). Nach einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie konnte der Baustart im Juni 2019 erfolgen.

Seit März 2022 können die SchülerInnen und LehrerInnen der Wiesen-Oberschule in Jüterbog ein komplett saniertes Gebäude, ein ansprechend gestalteten Pausenhof sowie den neu angelegten Bürgergarten für den täglichen Schulbetrieb nutzen.

Mit der Kombination von mehreren Fördermittelprogrammen aus dem Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ (KLS), dem Kommunalen Infrastrukturprogramm des Landes Brandenburg (KIP) und der Unterstützung durch die LAG „Rund um die Fläming-Skate“ konnte 9,5 Mio. €-Projekt auf den Weg gebracht werden.

Wir haben das Projekt als Geschäftsstelle der AG „Niederer Fläming“ maßgeblich betreut und bei der Fördermittelakquise und -abrechnung unterstützt.


Erste Ideenschmiede am Dienstag in Woltersdorf war gut besucht – Bürger wollen unter anderem mehr Bauland, Kitaplätze, Radwege und Züge

Von Victoria Barnack (MAZ)

Woltersdorf. Was haben wir, was andere nicht haben? Wo liegen ungenutzte Potenziale? Was läuft schon gut? Und wo sehen wir unsere Gemeinde in 20 Jahren? Auf diese Fra- gen sucht Nuthe-Urstromtal derzeit Antworten. Münden sollen sie in ein neues Entwicklungskonzept. „Das wird die Richtschnur und der Orientierungspunkt für unsere Arbeit in den nächsten Jahren sein“, sagt Bürgermeister Stefan Scheddin (parteilos). Am Dienstagabend konnten interessierte Bürger ihre Meinungen, Wünsche und Kritik einbringen. Knapp 30 Personen kamen zur ersten Ideenschmiede in die Turnhalle nach Woltersdorf.

Schon seit Dezember beschäftigt sich das Jüterboger Planungsbüro Bruckbauer und Hennen mit dem neuen Entwicklungskonzept der Gemeinde. Planerin Anja Bruckbauer brachte zur Ideenschmiede am Dienstag deshalb die ersten Statistiken mit, quasi als Orientierungshilfe für die Kommentare der Einwohner. So berichtete sie zum Beispiel, dass in Nuthe-Urstromtal vergleichsweise wenig Leerstand herrscht, aber die Kitas in der Gemeinde mit 90 Prozent sehr voll sind. Nur „durchschnittlich“ sind die Versorgung mit schnellem Internet und die Steuereinnahmekraft, obwohl es in Nuthe-Urstromtal weniger als fünf Prozent Arbeitslose gibt.

„Diese und weitere Stärken und Schwächen haben wir schon von der Außensicht festgestellt“, erklärte Anja Bruckbauer, „jetzt geht es darum, die Innenansicht herauszukristallisieren.“ Dafür durften die Einwohner selbst zu Stift und Papier greifen. Die Planerin hatte zuvor die fünf wichtigsten Themenfelder auf- geteilt: Geografie und Bevölkerung, Bauen und Wohnen, Bildung und soziale Infrastruktur, Mobilität und technische Infrastruktur sowie Wirtschaft und Arbeit.

Schon in der ersten von insgesamt drei geplanten Ideenschmieden zeigt sich, was den Nuthe-Urtromtalern wichtig ist. Die fünf Schwerpunkte der Planerin sehen viele Einwohner offenbar genauso. Zumindest war der Platz für „Wünsche und Probleme“ auf allen fünf großen Plakaten schon nach einer Stunde gut gefüllt.

Den Anfang machte der Bürger- meister selbst. Stefan Scheddin schrieb auf eines der Blätter, dass er sich weniger Landschaftsschutzgebiete mitten in den Dörfern wünscht. „Weil sie die Entwicklung von Bauland verhindern“, sagt er. Der Gemeinde entgeht damit Zuzug, der wichtig ist, weil die neuen Einwohner Geld und ihr persönliches Engagement mit in die Gemeinde bringen würden.

Auch den übrigen Besuchern fehlt es an Wünschen nicht. „Die Natur sollte nicht über allem stehen“, bestätigt ein Kommentar eines Bürgers die Ansicht des Bürgermeisters. Viele weitere fordern mehr Bauland, oft mit Augenmaß für eine Gestaltung, die zu alten Dorfstrukturen passt. Konsequenterweise fordern die Einwohner in der Ideenschmiede auch das, was sich an den Zuzug anschließen muss: bessere Straßen und Gehwege, Abwasserkanäle für alle Ortsteile, mehr Kitaplätze und das entsprechende Personal, mehr Bahnstopps in Woltersdorf und zusätzliche Busse und Radwege.

Weitere Ideen sind nach wie vor erwünscht. Zum Wochenende startet die Online-Umfrage zum Entwicklungskonzept. Auch dort sind Wünsche, Kritik und Lob von den Bürgern gefragt. Fertig werden soll das Konzept im kommenden Frühjahr.

Der vorbereitende Bauleitplan (Flächennutzungsplan) ist das Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde gesteuert wird. Neben dem verbindlichen Bauleitplan (Bebauungsplan) kennt die Bauleitplanung nur noch den Flächennutzungsplan als förmliches Instrument der Stadtplanung. Dem Flächennutzungsplan der Stadt Treuenbrietzen kommt damit eine besondere Bedeutung zu und ist Ausdruck der gemeindlichen Planungshoheit.

Unser Büro ist seit Februar 2022 beauftragt, die Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Treuenbrietzen zu bearbeiten. Mit dem Flächennutzungsplan soll für die Gemarkung der Stadt Treuenbrietzen die Darstellung aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen erfolgen. Auftragsgegenstand ist die Überarbeitung und Anpassung des Flächennutzungsplans der Stadt Treuenbrietzen mit einer Gesamtfläche von ca. 211 km².

Die Gemeinde Heidesee hat unser Büro im April 2022 mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet beauftragt. Mit dem Flächennutzungsplan soll für die Gemarkung der Gemeinde Heidesee die Darstellung aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen erfolgen.

Die Gemeinde Heidesee ist eine amtsfreie Gemeinde und liegt etwa 30 Kilometer südöstlich des Stadtzentrums von Berlin. Heidesee ist 2003 im Rahmen der Gemeindegebietsreform neu entstanden. Die Gemeinde bestand bis zur Gebietsreform aus 11 Ortsteilen, die eigenständig waren. Heute umfasst das Gemeindegebiet eine Gesamtfläche von ca. 13.478 ha mit 7.213 Einwohnern und 11 Ortsteilen.

Für die Bearbeitung des Landschaftsplanes konnten wir das Büro LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH aus Dessau gewinnen. Mit Frau Dr. Reichhoff arbeiten wir in verschiedenen Projekten sehr vertrauensvoll zusammen.

Der Vorentwurf wurde in 2016 erarbeitet und offengelegt. Entsprechend erfolgte die Fortführung des Verfahrens durch unser Büro ab LP 2 mit der Erarbeitung des Entwurfes ab 2020. Aufgrund der zeitlichen Verfristung wurden eine Vielzahl an Themen erneut überarbeitet und an die aktuellen Herausforderungen und überregionalen Planungen angepasst. Für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde wurden auf Basis von übergeordneten, regionalisierten Bevölkerungsprognosen langfristige Entwicklungsziele festgesetzt.

Gemäß den Stellungnahmen wird nunmehr eine fachliche Erarbeitung von Potentialflächen für die Gewinnung von solarer Energie in den Flächennutzungsplan integriert.

Die Stadt Jüterbog beeindruckt durch die Geschlossenheit der Altstadt, die eine hohe Dichte an qualitätsvoller Altbausubstanz aufweist, sowie den klar ablesbaren mittelalterlichen Vorstädten und der Wallanlage. Die außerordentlich gut erhaltene mittelalterliche Stadtstruktur setzt sich deutlich von dem weitgehend ungestörten Umfeld ab. Dennoch zeigt sich die Leerstandsproblematik unübersehbar in der Altstadt und den Vorstädten. 
Der sichtbare Leerstand historischer Wohngebäude ist damit einer der zentralen Handlungsschwerpunkte der Stadt. Die geschlossene, aber derzeit ungenutzte Wohnbebauung in der Schlossstraße sowie weiterführend in der Dennewitzer Straße („Vorstadt Damm“) ist besonders vom Leerstand betroffen. Hier befinden sich historische Wohngebäude („Schloßbuden“) im Denkmalbereich der erweiterten Altstadt, welche einen hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf aufweisen. Die Gebäude sind mittel- bis langfristig ohne Perspektive, da sie heutigen Standards an Wohngebäude hinsichtlich Grundstückszuschnitt, Gebäudestruktur und Gebäudekubatur, Raumhöhe oder Wohnungsgrößen nicht erfüllen.
Die Nähe zu Berlin und die günstige Verkehrsanbindung im öffentlichen Personennahverkehr zeigen jetzt, dass der Bedarf an Wohnraum und Wohnbauflächen steigt. Dabei gilt, dass die Sicherung der erweiterten Altstadt und ihres ungestörten Umlandes zu gewährleisten ist und gleichzeitig Wohnraumangebote zu entwickeln sind. Eine Perforation des Stadtbildes durch Abrisse und Neubauten als auch eine Überformung der Parzellenstrukturen und ehemaliger Bürgergärten ist dabei zu verhindern. Die städtische Entwicklungspolitik „Innen vor Außen“ soll unter Einsatz von Gestaltungs- und Erhaltungssatzungen weiterhin konsequent umgesetzt werden. 
Im Wettstreit der Ideen sollen Entwicklungsmöglichkeiten für die „Vorstadt Damm“ entstehen, die moderne Wohnraumangebote unter Einhaltung von städtebaulichen Grundsätzen der Stadt Jüterbog schaffen. Ziel der Ausloberin ist nicht die Entwicklung eines reinen Wohngebietes, sondern vielmehr ist eine Mischnutzung aus wohnverträglichem Gewerbe (u. a. Dienstleistung, Kreativwirtschaft, Handwerk) und kleinmaßstäbliches Wohnen angedacht. Im Rahmen der Wettbewerbsbearbeitung ist für das Gesamtgebiet ein städtebauliches Konzept mit passgenauen Lösungen zu erarbeiten.


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Prozessbegleitung und Fördermittelakquise durch die Bruckbauer & Hennen GmbH. Das Projekt wird durch eine Kombinationsförderung aus verschiedenen Fördertöpfen finanziert:

  • KIP (Kommunales Investitionspaket für Bildungseinrichtungen)
  • KLS (Städtebauförderung im Bund-Land-Programm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit)
  • LEADER-Förderung

Antragsstellung, Abstimmungen zwischen den Fördermittelgebern (Bund, Land und LAG) sowie die fortgehende Prozessbegleitung und die Abstimmung mit Prüfstellen wie der ILB oder dem BLB erfolgen durch die Bruckbauer & Hennen GmbH.
Das notwendige Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen gemäß VgV wurde ebenfalls durch uns im Auftrag der Stadt Jüterbog durchgeführt.

„Gemeinsamkeit schützt vor Einsamkeit“ ist das Leitbild der Wilhelm-Gentz-Grundschule Neuruppin. Nach der inklusionsgerechten Sanierung des Schulhofes, soll nun auch das Schulgebäude der Grundschule Wilhelm-Gentz-Naturparkschule saniert werden. Ziel ist die Umsetzung des Ansatzes „Gemeinsames Lernen“. Im Gebäude ist ebenfalls der Hort „Kleeblatt“ untergebracht. In enger Kooperationsbeziehung soll die Ganztagsbetreuung abgesichert werden und vollumfänglich dem neuen Bildungsansatz Rechnung tragen. In dem DDR-Typenschulbau „Erfurt“ sollen Raumzuschnitte nach modernen Lernerfordernissen entstehen, die Grundlage für gemeinsames Lernen in einer Klasse von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bilden. Eine Zwei-Feld-Sporthalle soll als Ersatzneubau das Angebot ergänzen.
Das Projekt begründet sich aus den offensichtlich baulichen Defiziten der Baukörper und Versorgungsanlagen sowie den Anforderungen aus der Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Grundschule. Hierfür wird ein nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschalteten Bewerbungsverfahren durchgeführt. Im Wettstreit der Ideen soll die beste Entwurfslösung gefunden und umgesetzt werden. Der Wettbewerb wurde auf Grundlage des § 3 (1) RPW zur Findung alternativer Ideen und optimierter Konzepte für die Lösung von Planungsaufgaben und des geeigneten Auftragnehmers als Realisierungswettbewerb ausgelobt. Das Wettbewerbsverfahren ist nicht offen. Insgesamt sind 15 Wettbewerbsteilnehmer zugelassen. Der Auslober setzt 5 Büros. Innerhalb eines Teilnehmerwettbewerbs wurden weitere 10 Büros ermittelt und zur Teilnahme aufgefordert.

Mit der Verfahrensbetreuung und Abwicklung ist die Bruckbauer & Hennen GmbH beauftragt. Der Bearbeitungszeitraum für die Wettbewerbsteilnehmer ist bis 30.08.2018. Die Preisgerichtssitzung findet am 28.09.2018 statt. Eine Preisverleihung sowie die Eröffnung der zweiwöchigen Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge ist am 14.10.2018 vorgesehen.

2017 schrieb die Bruckbauer & Hennen GmbH das 2008 beschlossenes INSEK „ALTE WERTE – NEUE WEGE“ STRATEGIE JÜTERBOG 2020 der Stadt Jüterbog fort. Der Anlass sind aktuelle Entwicklungen, sich verändernde Ansprüche und Nutzungsstrukturen der Bevölkerung, verschiedene vorliegende Planungen aber auch veränderte Rahmenbedingungen und hieraus resultierende Handlungsbedarfe hinsichtlich der zukünftigen Stadtentwicklung. Umfangreiche Datenanalysen und ein umfassender Beteiligungsprozess für Bürger, Politik und Verwaltung begleiten das Verfahren. Die Bürgerbeteiligung in Form von Stadtforen, Online-Umfrage, Klausurtagung und Ortsteil-Workshops ist für die Fortschreibung des INSEK ein wesentlicher Baustein. Die Ziele, Szenarien und erarbeiteten Handlungsvarianten werden interdisziplinär entwickelt und sollen von allen Beteiligten als gemeinsame Zielstellungen getragen werden. Auftraggeber: Stadt Jüterbog (Ansprechpartner: Frau Wenngatz, Bauamtsleiterin)

Die „Schule für Gesundheitsberufe“ in der Satdt Luckenwalde ist nicht nur eine wichtige Basis zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Gesundheits-, Pflege- und Betreuungsbereich. Sie ermöglicht auch eine weitere Profilierung der Stadt in der Gesundheitswirtschaft. Kapazitätserweiterungen und neue Anforderungen an die Ausbildung erfordern eine deutliche bauliche Verbesserung. Daher wird die Stadt Luckenwalde das gegenwärtig ungenutzte Schulgebäude Kurze Straße 6 zu einer „Akademie für Gesundheitsberufe“ um- und ausbauen. Der Standort der alten Steinschule – in Bahnhofsnähe – ist städtebaulich und funktionell für eine Gesundheitsschule wie geschaffen. Als Spezialisierungsausrichtung wird die Palliativpflege vorgesehen. Das Wettbewerbsgebiet umfasst neben der "Steinschule " weitere Flächen. Für das Gesamtgebiet erwartet die Ausloberin einen städtebaulichen Vorentwurf für eine Bebauung mit hoher Aufenthaltsqualität. Die Eigenlogik des Stadtquartiers und der Nachbarbebauung sind aufzugreifen, zu beachten und weiter zu entwickeln. Die zu entwerfende Städtebauliche Struktur soll generationsübergreifendes Wohnen ermöglichen und so auch Grundlage einer nachhaltigen Stadtentwicklung sein.Die „Schule für Gesundheitsberufe“ in der Satdt Luckenwalde ist nicht nur eine wichtige Basis zur Sicherung des Fachkräftebedarfs im Gesundheits-, Pflege- und Betreuungsbereich. Sie ermöglicht auch eine weitere Profilierung der Stadt in der Gesundheitswirtschaft. Kapazitätserweiterungen und neue Anforderungen an die Ausbildung erfordern eine deutliche bauliche Verbesserung. Daher wird die Stadt Luckenwalde das gegenwärtig ungenutzte Schulgebäude Kurze Straße 6 zu einer „Akademie für Gesundheitsberufe“ um- und ausbauen. Der Standort der alten Steinschule – in Bahnhofsnähe – ist städtebaulich und funktionell für eine Gesundheitsschule wie geschaffen. Als Spezialisierungsausrichtung wird die Palliativpflege vorgesehen. Das Wettbewerbsgebiet umfasst neben der "Steinschule " weitere Flächen. Für das Gesamtgebiet erwartet die Ausloberin einen städtebaulichen Vorentwurf für eine Bebauung mit hoher Aufenthaltsqualität. Die Eigenlogik des Stadtquartiers und der Nachbarbebauung sind aufzugreifen, zu beachten und weiter zu entwickeln. Die zu entwerfende Städtebauliche Struktur soll generationsübergreifendes Wohnen ermöglichen und so auch Grundlage einer nachhaltigen Stadtentwicklung sein.

Hierfür wird ein nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschalteten Bewerbungsverfahren durchgeführt. Im Wettstreit der Ideen soll die beste Entwurfslösung gefunden und umgesetzt werden. Der Wettbewerb wurde auf Grundlage des § 3 (1) RPW zur Findung alternativer Ideen und optimierter Konzepte für die Lösung von Planungsaufgaben und des geeigneten Auftragnehmers als Realisierungswettbewerb ausgelobt. Das Wettbewerbsverfahren ist nicht offen. Insgesamt sind 14 Wettbewerbsteilnehmer zugelassen. Der Auslober setzt 5 Büros. Innerhalb eines Teilnehmerwettbewerbs wurden weitere 9 Büros ermittelt und zur Teilnahme aufgefordert.

Mit der Verfahrensbetreuung und Abwicklung ist die Bruckbauer & Hennen GmbH beauftragt. Der Bearbeitungszeitraum für die Wettbewerbsteilnehmer ist bis 25.10.2017. Die Preisgerichtssitzung findet am 23.11.2017 statt. Eine Preisverleihung sowie Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge ist für Anfang Dezember 2017 vorgesehen.

Die Kampagne „LUCKYwalde“ hat das Ziel, intensiver als bisher an den Hochschulstandorten für den Regionalen Wachstumskern Luckenwalde zu werben, auf die vielfältigen Vorteile des Standortes aufmerksam zu machen und so weitere Kontaktmöglichkeiten zwischen Unternehmen und Studenten zu schaffen. Um dies zu erreichen, wurde ein speziell auf die Zielgruppe abgestimmtes Kampagnenkonzept mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog entwickelt.

Basis war die Recherche der Hochschulen in Berlin-Brandenburg sowie weiterer ausgewählter Hochschulen der angrenzenden Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalts mit Relevanz zu den in Luckenwalde vertretenen Branchenkompetenzen/Cluster. Die Erarbeitung eines Kampagnenkonzeptes für die Laufzeit von 15 Monaten mit folgenden Bestandteilen: Aufzeigen notwendiger Wechselbeziehungen für die Kommunikation, Erarbeitung spezifischer Kommunikationsinstrumente, Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplanes, Planung des personellen und finanziellen Einsatzes, Vorbereitung der Entscheidungsprozesse, Vor- und Nachbereitung von Ausschreibungen erfolgte. Die Umsetzung des erarbeiteten Maßnahmenkatalogs, erfolgte in 2015 bis 2016.

Mehr unter: www.luckywalde.de

Die Gemeinde Niederer Fläming mit ihren 23 Ortsteilen innerhalb von 186 km² Fläche und ca. 3.500 Einwohnern möchte ein Leitbild für die Gemeinde als kommunale Richtschnur und Orientierungspunkt für die Zukunft entwickeln.

Ein Leitbild formuliert den Zielzustand und beschreibt die dafür notwendigen strategischen Ziele über einen mittelfristigen Zeitraum. Es dient als Orientierung der Kommune für die Frage „Was wollen wir gemeinsam erreichen?“ Das Leitbild bildet die Basis für die daraus resultierenden Maßnahmen einer Gemeinde und es beschreibt die künftigen Schwerpunkte der Ortsentwicklung. Das Leitbild ist die Vision. Es bildet den Rahmen für Strategien, Ziele und operatives Handeln.

Dabei gilt es zu beachten, dass diese Visionen zugleich nach innen wirken und die Grundlage für das gemeinschaftliche Handeln einer Gemeinde als Gesellschaft bildet, zugleich aber auch als positiver Imageeffekt nach außen wirkt. Die Entwicklung von Leitbildern ist oft Ausgangspunkt oder Bestandteil von Veränderungsprozessen. Durch die Beschreibung eines positiven Leitbildes soll ein Fundament für positive Veränderung und Weiterentwicklung der Gemeinde geschaffen werden.

Innerhalb eines Jahres (2016-2017) soll das Leitbild einschließlich Handlungsempfehlungen vorliegen. Die Entwicklung des Leitbildes vollzieht sich in vier ineinander verzahnten und einen Kreislauf bildenden Phasen: Bestandsanalyse und SWOT, Konzeption, Konsensbildung in der Gemeinde und Leitbildrealisierung. Die Bruckbauer & Hennen GmbH begleitet den Leitbildprozess der Gemeinde.

Nun mehr zum zweiten Mal findet der Brandenburgische Erziehungshilfetag unter der Koordination der Bruckbauer & Hennen GmbH statt.

In 2014 war dieser in Wittstock/ Dosse. Gastgeber war der Landkreis Ostprignitz-Ruppin, vertreten durch das örtliche Jugendamt mit bewährter Unterstützung vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, dem Landesjugendamt, dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) und den Vertretern der freien Jugendhilfe. In Fachvorträgen, Workshops, Arbeitsgruppen und Diskussionen konnten sich mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den aktuellen Herausforderungen an professionelles Handeln im Sinne von Eltern, Kindern und Jugendlichen in den jeweiligen Arbeitsfeldern der Hilfen zur Erziehung widmen. So zum Beispiel mit der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und den aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum Beschwerdemanagement und zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Der 4. Brandenburgischen Erziehungshilfetag findet am 28. und 29. September 2016 in Cottbus statt. Die sich stetig verändernden Rahmenbedingungen – Reformen auf verschiedenen Ebenen, Kostendruck, Fachkräftemangel etc. – haben erheblichen Einfluss auf den Alltag Ihrer Arbeit. Der 4. Brandenburgische Erziehungshilfetag nimmt diese Bedingungen in den Blick und hat sich unter dem Motto „In gemeinsamer Verantwortung!“ zum Ziel gesetzt, der Frage nachzugehen: „Wie gelingt es uns, gemeinsam mit allen Akteuren im Dialog auf Augenhöhe, die Erziehungshilfe im Land Brandenburg zu gestalten?“.

Mehr dazu unter www.brandenburgischer-erziehungshilfetag.de

Die Umsetzung des Bebauungsplans „Alter Elbhafen“ ist mit den Festsetzungen nicht mehr gewährleistet. Im Rahmen einer stetigen und dynamischen Entwicklung haben sich andere Anforderungen – insbesondere zur Erschließung des Sondergebietes für Handel und Dienstleistung ergeben.

Als planerisches Ziel ist die Sicherung der öffentlichen Erschließung und die funktionale Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs „Elbe-Park“ im Rahmen des Leitbilds „Einzelhandel 2020“ und des Zentrenkonzeptes der Lutherstadt Wittenberg anzustreben. In diesem Rahmen sind zukünftige Nutzungspotenziale und die Auswirkungen der verkehrlichen Anbindung der Baugebiete an die B 187 zu prüfen.

Die stetige und dynamische Entwicklung, einhergehend mit der Vergrößerung der Zahl der Eigentümer durch Teilungen und Verkäufe von Grundstücken lässt die bisher vorgesehene Erschließung über die Nutzung privater Flächen nicht mehr zu. Die gesicherte Erschließung kann zukünftig nur durch die Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen innerhalb der Baugebiete gewährleistet werden.

Von besonderer Wichtigkeit sind die Auswirkungen des Verkehrs des Sondergebietes sowie der östlich und westlich angrenzenden Baugebiete, in Abhängigkeit von deren zukünftigen Nutzungspotenzialen, auf den Anschluss an die B 187.

Dazu wurden durch die Lutherstadt Wittenberg zwei Untersuchungen beauftragt:

  • Verkehrstechnische Untersuchung für den Bereich zwischen Rheinstraße und Neun Linden
  • Verträglichkeitsuntersuchung zur Einschätzung bestimmter Nutzungsinhalte im östlich an das Sondergebiet angrenzenden Bereich.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind im Rahmen der Aufstellung des „Bebauungsplan W 4a Alter Elbhafen“ zu berücksichtigen.

Laut des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg vom 31. März 2009 (LEP B-B) wurde Jüterbog als Mittelzentrum festgelegt. Der Mittelbereich des Mittelzentrums besteht aus den Gemeinden Niederer Fläming, Niedergörsdorf und dem Amt Dahme/Mark. Die amtsfreien Gemeinden Niedergörsdorf und Niederer Fläming sowie das Amt Dahme/ Mark des Mittelbereiches streben eine enge Zusammenarbeit in allen Politikfeldern an und verfolgen dabei insbesondere die Sicherung eines nachfragegerechtes Angebotes von Leistungen der Daseinsvorsorge im Mittelbereich und den aktiven Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels.

Die AG „Niederer Fläming“ beauftragte die Bruckbauer & Hennen GmbH als Geschäftstelle mit der Durchführung von Maßnahmen, die zur Durchführung des Programme „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ notwendig sind. Grundlage dieser städtebaulichen Maßnahmen ist das Integrierte Entwicklungskonzept.
Aufgabe der Geschäftstelle ist es, die AG „Niederer Fläming“ bei der weiteren Vorbereitung, Durchführung und beim Abschluss der Gesamtmaßnahme zu unterstützen sowie die Vorbereitung, Begleitung und den Abschluss von Einzelmaßnahmen zu unterstützen.

Folgende Aufgaben übernehmen wir im Rahmen der Funktion als Geschäftsstelle der AG:

1. Allgemeine Beratung

Der Geschäftstelle wird die gesamte Organisation und Koordination aller mit der Gesamtmaßnahme zusammenhängenden Fragen und Probleme und damit auch die Verantwortung über den geordneten Ablauf der Gesamtmaßnahme übernehmen.
Die Geschäftsstelle bereitet die Beschlüsse des Kooperationsrates vor und wertet sie aus, setzt die Aufträge des Kooperationsrates, ihres Vorsitzenden oder der Arbeitsgruppen um, koordiniert die Aktivitäten des Kooperationsrates sowie der Arbeitsgruppen und organisiert die Öffentlichkeitsarbeit.
Die Geschäftsstelle ist dem Kooperationsrat gegenüber rechenschaftspflichtig und legt ihm dazu jährlich einen Geschäftsbericht vor, den sie in Abstimmung mit dem/der Vorsitzenden erarbeitet.

2. Organisation

  • Aufstellung und Fortschreibung des integrierten Umsetzungsplans
  • Aufstellung, Aktualisierung und Kontrolle des Arbeitsplanes
  • Koordinierung notwendiger Trägerbeteiligungen, insbes. der Denkmalbehörden
  • Abstimmung aller Gesamtmaßnahmebelange mit den übergeordneten Behörden, insbesondere mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL)
  • Koordinierung der Tätigkeit von weiteren, vom Auftraggeber beauftragten Büros im Rahmen der Gesamtmaßnahme (z. B. Planungsbüros)
  • Überwachung von Einzelanträgen oder ähnlichen Instrumenten für Maßnahmen der Gesamtmaßnahme
  • Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten

3.Beratung der AG „Niederer Fläming“

Beratung zu den geplanten Maßnahmen, Prioritäten und Möglichkeiten einschließlich anwendbarer Förderprogramme
Beratung zu Bau- und Gestaltungsvorhaben des Auftraggebers
Vorbereitung und Begleitung von Beschlüssen, die das Gesamtmaßnahmegebiet betreffen
Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden
Im Rahmen der Beratung übernehmen wir zudem die Öffentlichkeitsarbeit und Durchführungsaufgaben.

"Kultur in Bewegung - Reisen, Handel und Verkehr" lautete das Motto des Tags des offenen Denkmals am 12. September 2010. Damit stand erneut ein Thema im Zentrum des Denkmaltags, das durch seine Vielseitigkeit bestach. Veränderungen durch neue Einflüsse von außen prägen die Entwicklung unserer Kultur und des städtischen Lebens. Dazu gehören nicht nur Bauwerke von fremden Baumeistern, sondern auch Fortschritte im städtischen Leben, wie die ersten Anfänge des Öffentlichen Personennahverkehrs in den Städten und Gemeinden.

Am 21.3.1897 wurde in Jüterbog der Fahrbetrieb einer Pferdebahn aufgenommen. Zuvor diskutierten die Verantwortlichen in der Stadt einige Jahre über die Vor- und Nachteile des Bahnbetriebes. Letztendlich überwog das Argument der stadtferne Lage des Bahnhofs Jüterbog – Knotenpunkt in Richtung Berlin, Leipzig, Dresden und Zossen – und so kam es zur ersten Fahrt der Pferdebahn.

Die Existenz der Pferdebahn hielt mit Unterbrechungen etwas über 30 Jahre an. In dieser Zeit gab es für die Betreiber und Stadtverantwortlichen des öfteren Schwierigkeiten, die überstanden werden mussten. an die Zeit der Pferdebahn erinnern vor allem historischen Postkarten und der alte Straßennamen wie „Pferdestraße“.

Mit der Ausstellung vom 12.9. bi 3.10.2010 wurden Impressionen gezeigt, wie einst die Pferdebahn durch Jüterbog zuckelte und Einwohner und Gäste von und zum Bahnhof transportierte.

Wir übernahmen die inhaltliche und grafische Gestaltung der Plakate sowie die Organisation der Umrahmungsveranstaltung und die Öffentlichkeitsarbeit in enger Zusammenarbeit mit dem Kulturquartier Mönchenkloster in Jüterbog.

Die Konversion ehemaliger militärischer Liegenschaften im Land Brandenburg ist seit 20 Jahren eine Erfolgsgeschichte. Seit dem Jahr 1994 wurden vom Bund mehr als 100.000 ha ehemaliger sowjetischer Militärliegenschaften (8 % der Landesfläche) in das Eigentum des Landes übernommen. Trotz damals kaum abschätzbarer Gefahren und Risiken wollte Brandenburg die riesigen Konversionsflächen selbst entwickeln und verwerten - bis heute wird von der Jahrhundertsaufgabe Konversion gesprochen wird.

Dennoch ist es gelungen, den überwiegenden Teil der Konversionsflächen zu verwerten und dabei wertvolle Beiträge für die Landes- und Stadtentwicklung zu leisten. Das Land konnte vielfältig belastete ehemalige Militärflächen verwerten. Die Kommunen erhielten durch die zivile Nachnutzung zusätzliche Flächen bzw. Gebäude für Gewerbe, Wohnen, Bildung und Verwaltung, aber auch für die Erholung und den Naturschutz. Hinzu kommt, dass während der Entwicklung von Konversionsliegenschaften zumindest befristet zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen wurden, zumeist in strukturschwachen Regionen. Die Bilanz: Über 90 % der vom Bund übernommenen ehemaligen WGT-Flächen sind erfolgreich vermarktet.

Die verbliebenen Flächen erwiesen sich zumeist durch hohe Kontamination und durch marode, häufig denkmalgeschützte Bausubstanz als nichtmarktgängige „Dicke Brocken“ der Konversion. Doch auch auf den verkauften Flächen stehen häufig noch ungelöste und wichtige Konversionsaufgaben an. Außerdem kommen die riesigen Areale des sog. „Bombodroms“ – der Kyritz-Ruppiner Heide und von Sperenberg, Kummersdorfer Gut hinzu – Flächen, deren Konversion noch Jahrzehnte dauern wird. Auch die Bundeswehrstrukturreform und die damit verbundene Schließung und Reduzierung von Standorten wird die Konversionsakteure in Brandenburg vor neue Herausforderungen stellen.

Von besonderer Bedeutung für die Zusammenarbeit der Kommunen untereinander und mit den anderen Konversionsakteuren ist, dass sieben von der Konversion besonders betroffene Kommunen 1997 das Netzwerk FOKUS gründeten, dem bislang kontinuierlich immer weitere brandenburgische Kommunen beitraten. Heute sind es 19 Städte und Gemeinden mit insgesamt rd. 300 000 Einwohnern. Laufende Unterstützung in der Organisationsarbeit erhält FOKUS durch uns und unsere Partner der AG KONVER.

Wir sind Mitbegründer für FOKUS und Gründungsmitglied der AG KONVER. Wir übernehmen unterschiedliche Aufgaben wie die Entwicklung und Betreuung von Ausstellungen, die Organisation der jährlichen Veranstaltungsreihe des Konversionssommer sowie beratende Tätigkeiten für die Kommunen.

Das ehemalige Ausflugsrestaurant "Bismarckhöhe" steht auf einer Anhöhe oberhalb Werders, dem einstigen Galgenberg, mit einem weiten Blick über die Havel. Das Lokal wurde als Restaurant Galgenberg 1893 gegründet, 1896 erfolgte die Umbenennung in "Bismarckhöhe". Während des alljährlichen Baumblütenfests war das beliebte Ausflugslokal mit eigener Schiffsanlegestelle das Ziel von Ausflüglern aus Potsdam und Berlin. Das Ensemble ist wie eine oberitalienische große Renaissance-Villa gestaltet. Im Inneren der Gaststätte ist der weiträumige Festsaal im ursprünglichen Zustand erhalten. Der leicht gewölbte Deckenabschluss erinnert mit seiner Schmuckprofilierung an barocke Schlossdecken. Nach langen Jahren des Verfalls konnte die Stadt Werder 2002 das traditionsreiche Objekt käuflich erwerben. Mit vielfältigen Initiativen der Stadt, Spendenmitteln sowie durch Fördermittel konnte seither der Aussichtsturm weitgehend saniert werden. Erschließung Die Bismarckhöhe wird durch die Straßen Hoher Weg und Alten-Kirch-Weg erschlossen. Anlass und Ziel des Wettbewerbes war das Ensemble um einen Anbau „Kleiner Saal“ in Richtung Süden zu erweitern. Dabei musste berücksichtigt werden, dass der Neubau baulich mit dem Denkmal verbunden wird.

Gleichzeitig war die Freifläche für das Gesamtareal zu gestalteten, gefordert war eine anspruchsvolle Landschaftsarchitektur, die infrastrukturelle Anforderungen und ästhetische Ansprüche vereint.

Wir als leitendes Büro haben alle Aufgaben zur fachlichen Umsetzung des Realisierungswettbewerbes (nichtoffener Wettbewerb nach RPW 2008) übernommen. Hierzu gehörten die Auslobung und Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens, die Herstellung des Einsatzmodells, die Preisrichtervorbesprechung, ein Rückfragekolloquium, die Vorprüfung sowie -bewertung der Bewerberunterlagen und schlussendlich die Leitung der Preisgerichtssitzung. Im Nachhinein wurden alle eingegangenen Wettbewerbsarbeiten ausgestellt, so haben Interessierte die Möglichkeit erhalten  Einsicht in die Wettbewerbsvorschläge zu nehmen.

Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal ist flächenmäßig die größte Gemeinde im Land Brandenburg. Nachdem im Jahr 1998 der Flächennutzungsplan (Teilgenehmigung) und im Okt. 2005 die erste Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt wurden, erarbeiten wir derzeit einen Flächennutzungsplan für den Zeitraum bis 2020. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst alle 23 Ortsteile mit einer Gesamtfläche von 33.389,4 ha.

Dem Flächennutzungsplan ist als gemeindlicher Leitplan von besonderer Bedeutung für die gemeindlichen Planung. Als Schnittstelle zwischen gemeindlich räumlichen Entwicklungsvorstellungen und den von außen einwirkenden Rahmenbedingungen wie z.B. den Vorgaben der Landes- und Fachplanungen, des demografischen Wandels, ist der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan für die Kommunen zentrales Steuerungsinstrument. Der Flächennutzungsplan umfasst alle räumlichen Planungsaufgaben mit dem Ziel der bestmöglichen Entwicklung einer Stadt. Die Planaufstellung ist daher mit einem umfangreichen Beteiligungsverfahren verbunden. Innerhalb des Aufstellungsverfahrens haben die Behörden, die Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit Mitspracherecht. Die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Belange müssen angehört, diskutiert und gerecht untereinander abgewogen werden. Als vorbereitender Bauleitplan stellt der Flächennutzungsplan die Grundlage für rechtsverbindliche Bebauungspläne dar, ohne jedoch selbst Rechtsnorm zu sein. Bürger können aus den Darstellungen keine Rechtsansprüche ableiten, da der Flächennutzungsplan behördenverbindlich, nicht jedoch allgemeinverbindlich ist.

Im Flächennutzungsplan 2020 werden die Ziele und Leitbilder der Gemeinde Nuthe – Urstromtal entwickelt und auf Grundlage der Bevölkerungsprognosen des LBV, Abteilung Raumbeobachtung Flächenbedarfe bis zum Jahr 2020 ermittelt. Der demographische Wandel wird künftig einen erheblichen Einfluss auf den Wohnungsmarkt haben. Entscheidender Faktor ist nicht alleine der allgemein prognostizierte Bevölkerungsrückgang, sondern vor allem die Veränderung der Alterstruktur. Trotz der schrumpfenden Bevölkerung hält der Siedlungsflächenverbrauch aufgrund steigender Anzahl von Haushalten in der Bundesrepublik unvermindert an. Berücksichtigt wird dabei der genehmigte Landschaftsplan (1998) mit seinen Aussagen zu Schutzdarstellungen und Kompensationsmaßnahmen.

Mehr als 10 Jahre nach dieser Genehmigung des ersten Flächenutzungsplans muss sich die Gemeinde veränderten Entwicklungstendenzen wie der demografischen Entwicklung, der Wirtschafts- und Tourismusentwicklung stellen. Die Gemeinde bietet jedoch auf Grund der natürlichen Potenziale gute Voraussetzungen, stabilisierend auf die Bevölkerungsentwicklung einzuwirken. Genutzt werden müssen dabei die natürlichen Gegebenheiten – Landschaft, gewachsene dörfliche Strukturen, die ländliche Prägung und die schnelle Anbindung nach Berlin / Potsdam – und erhalten werden muss eine niveauvolle kommunale Daseinsvorsorge – abgestimmt auf die Vorhaltungen der Kreis- und Nachbarstadt Luckenwalde – kurz Nuthe-Urstromtal muss Identität schaffen. Der Mensch steht in der Gemeindeentwicklung Nuthe-Urstromtal im Mittelpunkt.

Die am 01.01.1997 in Kraft getretene Änderung des § 35 BauGB ermöglicht die privilegierte Errichtung von Windkraftanlagen im Außenbereich und stellt gleichzeitig die Planungshoheit und -kompetenz der Städte sicher. Diese können nach § 5 i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Flächennutzungsplan sog. "Konzentrationszonen für Windkraftanlagen" darstellen, um die Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zu steuern und die Aufstellung von Windkraftanlagen nicht uneingeschränkt zuzulassen. Durch eine derartige positive Standortausweisung können die übrigen Flächen weitgehend freigehalten werden, wenn die Gemeinde eine Untersuchung des gesamten Gebietes vorgenommen und ein schlüssiges Plankonzept für die Ausweisung von Konzentrationszonen erarbeitet hat.

Bereits innerhalb der ersten Änderung des Flächennutzungsplans hat die Gemeinde Niedergörsdorf Flächen zur Gewinnung von Windenergie zugelassen mit der Maßgabe des Ausschlusses von Windkraftanlagen an anderen Standorten des Gemeindegebietes. Da sich die Rahmenbedingungen insbesondere durch den Gemeinsamen Erlass des Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung und des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (16.6.2009) inzwischen geändert haben, sollte innerhalb eines Fachgutachtens im Rahmen der zweiten Änderung des FNP untersucht werden, welche Flächen für die Gewinnung von Windenergie im Gemeindegebiet Niedergörsdorf zur Verfügung stehen.

Im erarbeiteten Fachbeitrag wurden abschnittsweise Tabubereiche festgelgt und begründet. Aus dieser Grundlage sind Windeignungsgebiete ermittelt worden.

Die Gemeinde Niedergörsdorf weist hiernach 920 ha (4,5 % des Gemeindegebietes) als Flächen zur Nutzung von Windenergie aus. Sie werden im Flächennutzungsplan als Windeignungsgebiete dargestellt.

Die Stadt Jüterbog hat am 26.11.2008 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 30 „Südliche Wallanlage“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Sanierungsgebiet „Mittelalterliche Vorstädte und Wallanlage“. Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen sind städtebauliche Missstände für das Plangebiet festgestellt worden, für deren Behebung die Aufstellung eines Bebauungsplanes Voraussetzung ist. Das Plangebiet hat eine Größe von 5,4 Hektar.

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sind folgende städtebauliche Missstände für das Pangebiet herausgearbeitet worden: „Die im westlichen Plangebiet gelegene, inzwischen beräumte Gewerbebrache verfügt aufgrund vollkommener „Nichtgestaltung“ über keinerlei städtebaulichen Wert.  Insgesamt ist durch die derzeitige Flächennutzung (Leerstand, Garagen etc.) die Struktur der Wallanlagen nicht mehr erkennbar. Im Bereich des Südhags ist der Verlauf der ehemaligen Stadtmauer nicht erlebbar. Allein zwei Türme markieren ihren Verlauf. Der Südhag als äußere Begrenzung der Wallzone und Verbindung zwischen Dammtor und Neumarkt Tor wird durch einen Sportplatz unterbrochen. Des Weiteren gibt es kaum funktionale und visuelle Verbindungen von der Straße Hinter der Mauer in die Kleingärten (Wallzone) und weiter zur offenen Landschaft.“

Ziel der Planung ist es, das Gebiet, das im Süden an die Altstadt grenzt, als Grünzug zu entwickeln. Bauflächen werden aufgrund der denkmalrechtlich geschützten und freizuhaltenden Südansicht nicht zugelassen. Langfristig wird der Bereich zwischen Hinter der Mauer und Südhag geöffnet und erlebbar gemacht. Störende Nutzungen (Gewerbebrachen etc.) sind zu entfernen und zukünftig auszuschließen.

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