Die Stadt Jüterbog hat am 26.11.2008 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 30 „Südliche Wallanlage“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Sanierungsgebiet „Mittelalterliche Vorstädte und Wallanlage“. Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen sind städtebauliche Missstände für das Plangebiet festgestellt worden, für deren Behebung die Aufstellung eines Bebauungsplanes Voraussetzung ist. Das Plangebiet hat eine Größe von 5,4 Hektar.
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes sind folgende städtebauliche Missstände für das Pangebiet herausgearbeitet worden: „Die im westlichen Plangebiet gelegene, inzwischen beräumte Gewerbebrache verfügt aufgrund vollkommener „Nichtgestaltung“ über keinerlei städtebaulichen Wert. Insgesamt ist durch die derzeitige Flächennutzung (Leerstand, Garagen etc.) die Struktur der Wallanlagen nicht mehr erkennbar. Im Bereich des Südhags ist der Verlauf der ehemaligen Stadtmauer nicht erlebbar. Allein zwei Türme markieren ihren Verlauf. Der Südhag als äußere Begrenzung der Wallzone und Verbindung zwischen Dammtor und Neumarkt Tor wird durch einen Sportplatz unterbrochen. Des Weiteren gibt es kaum funktionale und visuelle Verbindungen von der Straße Hinter der Mauer in die Kleingärten (Wallzone) und weiter zur offenen Landschaft.“
Ziel der Planung ist es, das Gebiet, das im Süden an die Altstadt grenzt, als Grünzug zu entwickeln. Bauflächen werden aufgrund der denkmalrechtlich geschützten und freizuhaltenden Südansicht nicht zugelassen. Langfristig wird der Bereich zwischen Hinter der Mauer und Südhag geöffnet und erlebbar gemacht. Störende Nutzungen (Gewerbebrachen etc.) sind zu entfernen und zukünftig auszuschließen.