Laut des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg vom 31. März 2009 (LEP B-B) wurde Jüterbog als Mittelzentrum festgelegt. Der Mittelbereich des Mittelzentrums besteht aus den Gemeinden Niederer Fläming, Niedergörsdorf und dem Amt Dahme/Mark. Die amtsfreien Gemeinden Niedergörsdorf und Niederer Fläming sowie das Amt Dahme/ Mark des Mittelbereiches streben eine enge Zusammenarbeit in allen Politikfeldern an und verfolgen dabei insbesondere die Sicherung eines nachfragegerechtes Angebotes von Leistungen der Daseinsvorsorge im Mittelbereich und den aktiven Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels.

Die AG „Niederer Fläming“ beauftragte die Bruckbauer & Hennen GmbH als Geschäftstelle mit der Durchführung von Maßnahmen, die zur Durchführung des Programme „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ notwendig sind. Grundlage dieser städtebaulichen Maßnahmen ist das Integrierte Entwicklungskonzept.
Aufgabe der Geschäftstelle ist es, die AG „Niederer Fläming“ bei der weiteren Vorbereitung, Durchführung und beim Abschluss der Gesamtmaßnahme zu unterstützen sowie die Vorbereitung, Begleitung und den Abschluss von Einzelmaßnahmen zu unterstützen.

Folgende Aufgaben übernehmen wir im Rahmen der Funktion als Geschäftsstelle der AG:

1. Allgemeine Beratung

Der Geschäftstelle wird die gesamte Organisation und Koordination aller mit der Gesamtmaßnahme zusammenhängenden Fragen und Probleme und damit auch die Verantwortung über den geordneten Ablauf der Gesamtmaßnahme übernehmen.
Die Geschäftsstelle bereitet die Beschlüsse des Kooperationsrates vor und wertet sie aus, setzt die Aufträge des Kooperationsrates, ihres Vorsitzenden oder der Arbeitsgruppen um, koordiniert die Aktivitäten des Kooperationsrates sowie der Arbeitsgruppen und organisiert die Öffentlichkeitsarbeit.
Die Geschäftsstelle ist dem Kooperationsrat gegenüber rechenschaftspflichtig und legt ihm dazu jährlich einen Geschäftsbericht vor, den sie in Abstimmung mit dem/der Vorsitzenden erarbeitet.

2. Organisation

  • Aufstellung und Fortschreibung des integrierten Umsetzungsplans
  • Aufstellung, Aktualisierung und Kontrolle des Arbeitsplanes
  • Koordinierung notwendiger Trägerbeteiligungen, insbes. der Denkmalbehörden
  • Abstimmung aller Gesamtmaßnahmebelange mit den übergeordneten Behörden, insbesondere mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL)
  • Koordinierung der Tätigkeit von weiteren, vom Auftraggeber beauftragten Büros im Rahmen der Gesamtmaßnahme (z. B. Planungsbüros)
  • Überwachung von Einzelanträgen oder ähnlichen Instrumenten für Maßnahmen der Gesamtmaßnahme
  • Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten

3.Beratung der AG „Niederer Fläming“

Beratung zu den geplanten Maßnahmen, Prioritäten und Möglichkeiten einschließlich anwendbarer Förderprogramme
Beratung zu Bau- und Gestaltungsvorhaben des Auftraggebers
Vorbereitung und Begleitung von Beschlüssen, die das Gesamtmaßnahmegebiet betreffen
Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden
Im Rahmen der Beratung übernehmen wir zudem die Öffentlichkeitsarbeit und Durchführungsaufgaben.

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