Die Bundesregierung hat sich in 2022 zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent und bis 2035 auf 100 Prozent zu erhöhen. Klimaneutralität soll bis spätestens 2045 erreicht werden. Der Ausbau hat inzwischen eine doppelte Dringlichkeit: Es bleibt nicht mehr viel Zeit, um die Klimakrise wirksam einzudämmen. Zudem ist es angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine notwendig, Deutschland aus dem Klammergriff der russischen Energieimporte zu befreien. Entscheidender Schlüssel dafür ist der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien.
Die Kommunen werden dementsprechend gefordert, geeignete Freiflächen zur Verfügung zu stellen.
Die Aufstellung von verbindlichen Bauleitplänen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erfordert demnach eine Betrachtung von Standortalternativen innerhalb des gesamten Gebietes der Stadt Trebbin. Das Fachkonzept Solar setzt die Vorgaben der Bundes-, Landes- und Regionalplanung auf der kommunalen Ebene um. Es verfolgt das Ziel, die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf städtebaulich verträglichen Standorten zu konzentrieren, um dadurch eine gesteuerte sowie geordnete Entwicklung zu erreichen. Ziel ist, der Stadt Trebbin eine Handlungsgrundlage zur kommunalen Steuerung von Freiflächenphotovoltaikanlagen an die Hand zu geben. Das Fachkonzept „Solar“ definiert Flächen, die zur Gewinnung von Solarenergie geeignet sind. Folgend werden Kriterien zur Bewertung der Flächenentwicklung in einem Katalog (Handlungsempfehlung) erstellt.